In diesem Artikel erklären wir, was es mit dem Erbrecht in Deutschland auf sich hat und bieten eine Übersicht darüber, wie es funktioniert. Das Erbrecht befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen um das Hinterbliebene von Verstorbenen. Es legt also fest, was mit dem Geld und dem Besitz einer Person geschieht, nachdem sie stirbt. Im Detail regelt es, wer das Erbe erhält, wie es unter Umständen verteilt wird und ob es bestimmte Bedingungen gibt, die dabei eingehalten werden müssen.
Beteiligte Personen und Instanzen
In der Regel sind im Erbrecht einige Personen oder Instanzen beteiligt. Dazu gehören in erster Linie der Erblasser und der oder die Erben. Beim Erblasser handelt es sich um die verstorbene Person, die ihr Hab und Gut den Erben überlässt. Die Erben haben nun das Recht, das Vermögen des Erblassers zu übernehmen. Damit es in diesem Prozess nicht zu Streitigkeiten kommt und das Vermögen ordnungsgemäß verteilt wird, kommen an dieser Stelle in der Regel eine Person oder eine Institution ins Spiel, die als Testamentsvollstrecker agieren. Gerade in zerstrittenen Familien oder bei komplizierten Testamenten kann ein Testamentsvollstrecker wichtig sein. Hat der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker beauftragt, kann das Gericht einen sogenannten Nachlassverwalter ernennen, der im Grunde die Aufgaben des Testamentsvollstreckers übernimmt. Das Gericht kommt nämlich immer dann ins Spiel, wenn es unter den Erben zu Streitigkeiten kommt oder bei der Verteilung des Erbes rechtliche Fragen auftreten. An dieser Stelle arbeiten die Erben mit Anwälten zusammen, die sie beraten und vor Gericht die entsprechenden Interessen vertreten.
Die Frage ums Testament
Viele Menschen sterben, ohne jemals ein Testament zu verfassen. Gerade bei besonders unvorhergesehenen Toden wie beispielsweise durch einen Unfall, liegt nur selten ein Testament vor. Selbst, wer sich Gedanken darum macht, wie er sein Hab und Gut gern vergeben würde, ist nicht unbedingt testamentarisch geschützt. Denn um rechtlich gültig zu sein, muss ein Testament in der Regel von Zeugen unterzeichnet und vom Notar beglaubigt werden. In manchen Fällen greifen auch informelle Angaben, die der Verstorbene entweder mündlich oder schriftlich vor Zeugen gegeben hat. Sind auch diese Umstände nicht gegeben, erben die gesetzlichen Erben. Das sind in der Regel Ehepartner, Kinder, Eltern oder andere nähere Verwandte. Verstirbt jemand ohne bekannte Verwandte, geht das Vermögen meist an den Stadt, in der sogenannten Intestaterbschaft.
Der Prozess der Erbschaft
Nach der Bestattung der verstorbenen Person werden zunächst die möglichen Erben und gegebenenfalls die relevanten Institutionen, wie beispielsweise der Testamentsvollstrecker, benachrichtigt. Dann gilt es festzustellen, was zum Vermögen des Verstorbenen gehört. Dazu gehören sowohl Geld und Immobilien als auch Wertgegenstände und sogar die Schulden des Verstorbenen. Damit all das an die gewünschten Personen übergeht, wird nun geprüft, ob ein Testament vorliegt und ob der Verstorbene Anweisungen zum Verteilen seines Erbes hinterlassen hat. In manchen Fällen soll das Erbe erst nach einer festgelegten Zeit vergeben werden oder eine bestimmte Person von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Diese Sonderfälle können genau so im Testament festgelegt werden, wie Anweisungen zum Vergeben der Schulden, sollte es welche geben. Je klarer und eindeutiger das Testament verfasst wurde, desto einfacher sollte die Erbteilung sein. Das erleichtert vor allem die Arbeit des Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters, die an dieser Stelle nun das Erbe an die Erben vergeben, sowie Eigentumstitel übertragen, und dafür sorgen, dass die entsprechenden Steuern gezahlt werden. Ist das gesamte Vermögen entsprechend verteilt, wird das Verfahren geschlossen und die Erbschaft ist erfolgreich durchgeführt.